KG umfasst den so verstandenen Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisbegriff, weshalb keine genaue Abgrenzung der beiden Begriffe erforderlich ist.348 Entscheidend ist hingegen, ob die geheimen Informationen Auswirkungen auf das Geschäftsergebnis haben können,349 ob ihnen also ein wirtschaftlicher Wert zukommt.350 365. Vorliegend steht ausser Frage, dass die Retailerdaten Geschäftsgeheimnisse darstellen, zumal sie nicht allgemein bekannt sind, ein subjektiver Geheimhaltungswille besteht und den Daten ein wirtschaftlicher Wert zukommt.351 366. Da die Wettbewerbsbehörden für die Entscheidfindung ihren wesentlichen Inhalt bekannt gegeben haben, können sie sich auf sie abstützen.