360. Ausgehend von den Retailerdaten wurden zwei Berechnungen angestellt: Einerseits wurde mittels der Korrelationsanalyse festgestellt, dass die Bruttopreiserhöhungen einen Einfluss auf die Nettopreiserhöhungen hatten (vgl. unten Rz 515 ff.). Andererseits wurde der Laspeyres-Index berechnet (vgl. unten Rz 525 ff.). Bei der ersten Berechnung waren den Parteien zumindest ihre eigenen Bruttopreise und die Endverkaufspreise bekannt. Sie konnten folglich berechnen, ob die Angaben mit Hinblick auf ihre eigenen Produktpreise zutreffen. Mit Bezug auf die Berechnung des Laspeyres-Index wurden den Parteien sämtliche Daten, die das Sekretariat zur Berechnung brauchte, offengelegt.