Schliesslich gehen Estée Lauder, Puig und La Prairie/Juvena davon aus, ihr Gehörsanspruch sei verletzt, weil sie keinen Einblick in die Daten der Detailhändler erhalten hätten. Dieses Vorbringen ist verfehlt. 358. Das Recht auf Akteneinsicht gilt nicht absolut.339 Es kann aufgrund von überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen verweigert bzw. eingeschränkt werden (Art. 27 Abs. 1 lit. a und b VwVG). Das Respektieren von Geschäftsgeheimnissen stellt ein anerkanntes privates Interesse dar.340 Die Beschränkung kann verschiedene Formen annehmen und reicht