22/2009/02903/COO.2101.111.5.159965 80 33), Preislisten austauschte (Rz 39 ff., 50), Umsatzinformationen lieferte (Rz 120, 127, 135), Werbeinvestitionen austauschte (Rz 188-195) und sich an den Geschäftsbedingungen der ASCOPA ausrichtete (Anhang II). Dadurch legt die Verfügung offen, welches Verhalten Richemont vorgeworfen wird. Der implizite Vorwurf Richemonts, die Wettbewerbsbehörden hätten ihre Begründungspflicht verletzt, wird dadurch widerlegt.