Der Vorwurf von Richemont, das Unternehmen sei kollektiv abgefertigt worden, verfängt nicht. Einerseits ist es einem Verfahren mit einer grossen Anzahl von Parteien inhärent, dass sich die Behörde gleichzeitig zu einem alle Parteien betreffenden gemeinsamen Sachverhalt äussert. Andererseits wurde die Sachverhaltsdarstellung durchaus individualisiert. So führt die Verfügung genau auf, welche Partei (inkl. Richemont), zu welchem Zeitpunkt an den Sitzungen der Generalversammlungen teilnahm (Rz 12), Vergleichspreislisten erstellte (Rz