Estée Lauder, Wodma 41 und ASCOPA weder, sie hätten die notwendigen Angaben und Beweismittel eingereicht, noch vermögen sie dies zu belegen. Sie bringen auch nicht vor X hätte ihnen zugesichert, sie hätten eine Selbstanzeige einge- 327 Verordnung über die Sanktionen bei unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen (KG-Sanktionsverordnung, SVKG). 328 Abrufbar unter: http://www.weko.admin.ch/dokumentation/01007/index.html?lang=de. 329 Abrufbar unter: http://www.weko.admin.ch/dienstleistungen/00106/index.html?lang=de.