Bereits Jahre vor Verfahrensbeginn publizierten die Wettbewerbsbehörden auf der Website der Wettbewerbskommission Erläuterungen zur SVKG. Darin sind nähere Ausführungen zum Form und Inhalt der Selbstanzeige zu entnehmen.328 Ferner beschreibt das Meldeformular „Bonusmeldung“ vom 1. April 2005329 die Voraussetzungen für den vollständigen Erlass der Sanktion und die notwendigen Angaben, die eine Selbstanzeige enthalten sollte. Auch dieses Meldeformular ist auf der Website der Wettbewerbskommission aufgeschaltet. Beide Dokumente wurden von den Wettbewerbsbehörden selbst verfasst und legen deren konstante Praxis fest und führen aus, welche Angaben eine Selbstanzeige enthalten muss.