Zweitens meldeten die Parteien bis nach Versand des Antragsentwurfs am 27. Mai 2010 nie ihren Anspruch darauf an, dass sie als erstes eine Selbstanzeige eingereicht hätten. Dies obwohl das Sekretariat bereits in seiner Pressemitteilung vom 2. Dezember 2008 ausführt, es sei eine Anzeige bei ihm eingegangen und es werde geprüft, ob eine unzulässige Wettbewerbsabrede vorliege. Zudem hätten die Parteien beim Erhalt des an sie adressierten Eröffnungsschreibens reagieren sollen.