SVKG vorgesehen und wird vom Sekretariat ausnahmslos ausgehändigt. Hätten die Parteien Selbstanzeige einreichen wollen, hätte die Verbandssekretärin (vgl. Rz 314) die Parteien entsprechend unterrichtet. Dieses Vorbringen von Estée Lauder ist daher nicht glaubwürdig.