327. Laut Estée Lauder stellt die Besprechung vom 9. September 2008 eine Beratung im Sinne von Art. 23 Abs. 2 KG dar. Gegen eine solche Auslegung spricht der soeben geschilderte informelle Charakter des Gesprächs. Zudem berät das Sekretariat Unternehmen praxisgemäss nur auf schriftliche Anfrage hin und erteilt eine schriftliche Antwort. Dementsprechend sind Beratungen gebührenpflichtig (vgl. Art. 1 Abs. 1 lit. d GebV-KG).324 Die Parteien vermögen weder eine offizielle schriftliche Beratungsanfrage, noch eine schriftliche Antwort des Sekretariats vorzubringen, welche ihr Vorbringen stützen könnte.