Bei der Lektüre von Art. 27 Abs. 1 KG wäre die mangelnde Kompetenz ohne weiteres ersichtlich gewesen. Die Parteien konnten sich folglich nicht im guten Treuen darauf verlassen, es würde kein Verfahren eröffnet. 324. d) Schliesslich hätten die Parteien aufgrund des Treffens noch annehmen können, falls ein Verfahren eröffnet würde, seien sie Selbstanzeiger. In der oben erwähnten E-Mail vom 6. Oktober 2008 schreibt die Verbandssekretärin an die Komiteemitglieder (Dior, Chanel, Clarins und Bergerat) folgendes: