321. Zur Erinnerung sei erwähnt, dass unrichtige individuelle Zusicherungen oder Auskünfte gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichts Rechtswirkungen entfalten, u.a. wenn - die Behörde für die Erteilung der betreffenden Auskunft zuständig war oder wenn der Bürger sie aus zureichenden Gründen als zuständig betrachten konnte