320. Gemäss dem fett gedruckten Satz ging die Verbandssekretärin also davon aus, dass die von ihr gelieferten Informationen nicht zu einer Hausdurchsuchung des Sekretariats bei der ASCOPA führen würden. Es kann dahingestellt bleiben, ob X eine solche Zusicherung jemals gemacht hat. Denn eine Hausdurchsuchung wurde nicht durchgeführt, womit die Grundlage für den Vertrauensschutz streng genommen wiederum nicht gegeben wäre. Der Satz kann grosszügiger ausgelegt aber tatsächlich bedeuten, dass sie davon ausging, es würde kein Verfahren gegen ASCOPA und seine Mitglieder eröffnet.