„Zu keinem Zeitpunkt vermittelte [X] den Eindruck, dass im Zusammenhang mit dem offen gelegten Informationsaustausch Sanktionen ausgesprochen werden könnten. Er vermittelte den Eindruck, dass der Informationsaustausch ordnungsgemäss sei, wenn mit Bezug auf die Umsatzinformationen die besprochene dreimonatige Verzögerung beachtet würde. […] Am gleichen Tag sandte Frau […] ein E-Mail an [X] und drückte ihren Dank für die Besprechung vom 9. September 2008 aus