303. Die aus dem Treffen abgeleiteten Ansprüche konnten die Parteien mit ihrer Stellungnahme vorbringen, sie wurden vorliegend eingehend berücksichtigt. Die praktischen Konsequenzen, die aus der Befolgung oder Nichtbefolgung der Parteivorbringen fliessen, sind mittlerweile gering, da das Sekretariat keine Sanktion mehr beantragte wie im Antragsentwurf vom 27. Mai 2010. Dennoch drängt sich eine nähere Auseinandersetzung mit den Parteivorbringen auf. Einerseits ist es notwendig, die Umstände des Treffens klarzustellen.