22/2009/02903/COO.2101.111.5.159965 70 298. Das Sekretariat informiert die Öffentlichkeit dementsprechend vielfach mit Pressemitteilungen.307 Gemäss der Praxis des Sekretariates wird die Öffentlichkeit über Geschäfte informiert, an denen ein grosses Informationsinteresse besteht.308 Dies ist etwa bei der Eröffnung von Untersuchungen und Vorabklärungen der Fall oder wenn das Sekretariat seinen Antrag den Parteien zur Stellungnahme verschickt.309 299. Wenn also das Sekretariat seiner gesetzlichen Informationspflicht nachkommt, kann darin nicht ein Befangenheitsgrund liegen.