293. Indem das Sekretariat den Entwurf des Antrages den Parteien zur Stellungnahme unterbreitete, konnten die Parteien ausführlich Stellung nehmen und ihre Sichtweise zu sämtlichen Aspekten des Entwurfs darstellen, ohne sich dadurch ungewollt selbst zu belasten. Sie konnten zudem entlastende Beweismittel vorbringen und zur Darstellung des Sachverhaltes beitragen. Auf der Grundlage der Parteieingaben und eingegebenen Gutachten, wurde der Antrag grundlegend überarbeitet. Ferner untersuchte das Sekretariat den Sachverhalt zusätzlich, indem es die Daten der grössten Handelspartner der Parteien einforderte und deren Geschäftsführer befragte.