Gemeinsam sollen sie sicherstellen, dass der Sachverhalt korrekt und vollständig ist, dass die erheblichen Beweise erhoben und zutreffend gewürdigt werden und dass der Entscheid auf alle wesentlichen Elemente abstützt und in nachvollziehbarer Weise begründet ist.303 Der Anspruch auf rechtliches Gehör ergänzt also den Untersuchungsgrundsatz und dient der Ermittlung der materiellen Wahrheit.304