Entsprechend räumte es den Parteien die Möglichkeit ein, sich ausführlich und innerhalb einer angemessenen Frist zu diesem Entwurf zu äussern. Das Sekretariat gewährte sämtlichen Parteien unter Beachtung der Gerichtsferien Fristverlängerungen zur Stellungnahme bis am 27. August 2010. In gut begründeten Fällen wurde die Frist sogar um zwei Wochen verlängert. Basierend auf den Eingaben überarbeitete das Sekretariat den Entwurf fundamental und änderte seine Erwägungen und die daraus abgeleitete Rechtsfolge zu Gunsten der Parteien.