287. Es ist ferner zu bedenken, dass in einem Kartellverfahren nicht sämtliche abzuklärenden Fragen aufgrund ihrer Komplexität überhaupt mündlich erläutert werden können. Zum Beispiel können Fragen über die wettbewerbsrechtlichen Auswirkungen einer Abrede, welche für den Verfahrensausgang eine zentrale Rolle spielen, kaum je mündlich beantwortet werden. Eine solche Frage erfordert eine genauere Analyse und kann den Behörden am besten schriftlich mitgeteilt werden.