Mit Schreiben vom 4. November 2010 wurden die Verfahrensakten ab 1. Juni 2009 den Parteien zur Einsicht zugestellt. Das Sekretariat sandte den Parteien zusammen mit dem Antrag vom 20. Mai 2011 erneut sämtliche Aktenstücke ab dem 1.Juni 2010 in elektronischer Form. 285. Abschliessend ist das Vorbringen, die Akten seien nicht vollständig geführt bzw. zur Einsicht vorgelegt worden, unbegründet.