22/2009/02903/COO.2101.111.5.159965 68 284. Ab 1. Juni 2010 wurde beim Sekretariat die elektronische Erfassung der Akten eingeführt. Um Vorkommnisse der beschriebenen Art zu verhindern, wurde ab diesem Zeitpunkt im vorliegenden Verfahren ein elektronisches Aktenverzeichnis angelegt. Das Sekretariat informierte die Parteien mit Schreiben vom 11. Oktober 2010 über den Verfahrensfortgang und zeigte an, dass ihnen die Akten in der Folge elektronisch zur Einsicht zugesandt würden. Mit Schreiben vom 4. November 2010 wurden die Verfahrensakten ab 1. Juni 2009 den Parteien zur Einsicht zugestellt.