283. Dieser Umstand war darauf zurückzuführen, dass einige der Parteien bei der Akteneinsicht Dokumente durcheinandergebracht oder nicht mehr eingeordnet hatten. Dies bemerkte das Sekretariat erst, als die ersten Parteien Akteneinsicht genommen hatten und sich nach der Durcharbeitung der Akten entsprechend beschwert hatten. Sobald das Sekretariat das Problem erkannt hatte, wurden die nicht vorhandenen Aktenstücke den betroffenen Parteien zur Verfügung gestellt. Soweit gewünscht versandte das Sekretariat den Parteien die Aktenstücke auf elektronischem Weg.