A.4.2 Verfahrensrechtliche Vorbringen der Parteien A.4.2.1 Verfahrensrechtliche Vorbringen erste Stellungnahme 278. Nachdem das Sekretariat die von den Parteien gelieferten Beweismittel eingehend geprüft und zusätzliche Untersuchungshandlungen durchgeführt hatte, passte es den Sachverhalt in wesentlichen Teilen an. Im Unterschied zu seinem Entwurf des Antrages vom 27. Mai 2010 beantragte das Sekretariat mit seinem Antrag vom 20. Mai 2011 keine Sanktionierung der Parteien mehr. In der vorliegenden Verfügung wird die Unzulässigkeit des umschriebenen Verhaltens festgestellt und angeordnet, dass der künftige Informationsaustausch zu unterbleiben hat.