276. Die Stellungnahmen sämtlicher Parteien gingen nach Ablauf der Fristverlängerung bis am 12. Juli 2011 fristgerecht beim Sekretariat ein. In einem begründeten Ausnahmefall (Puig) wurde die Frist ausnahmsweise und unpräjudiziell ein zweites Mal bis am 14. Juli 2011 erstreckt. 297 Die Protokolle der Einvernahmen liegen den Akten bei (Act. 562, 564, 569, 571, 572, 579). 22/2009/02903/COO.2101.111.5.159965 67 277. Das Sekretariat versandte am 30. August 2011 und erneut am 19. September 2011 die gesamten elektronischen Akten den Parteien zur Einsicht. Die WEKO entschied am 31. Oktober 2011.