273. Am 4. November 2010 versandte das Sekretariat sämtlichen Verfahrensparteien einen Datenträger mit Verfahrensakten zur Einsicht. Der Datenträger enthielt die Verfahrensakten, welche nach Einführung der elektronischen Aktenführung beim Sekretariat am 1. Juni 2010 erfasst worden waren. Die Parteien hatten sämtliche Akten bis und mit dem 31. Mai 2010 eingesehen, so dass keine Lücke in der Einsichtnahme der Akten entstand. Die Parteien wurden zudem darüber in Kenntnis gesetzt, dass die nächste Akteneinsichtsrunde erneut in dieser Form durchgeführt würde.