257. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass Sisleys, Richemonts und PC Parfums Vorbringen ins Leere gehen. Es kann dahingestellt bleiben, ob die Aussagen zutreffen, Sisley habe keine Preisabwertung befürchtet und ihre Preise unabhängig festgelegt. Auch Richemonts Einwand, sie sei ein unbedeutender Marktteilnehmer, ist irrelevant. Schliesslich ändert der Umfang des Informationsbeitrages von PC Parfums nichts an deren rechtlicher Situation. Die Rechtsfolge ist für sie alle dieselbe und liegt im Verbot ihrer Verhaltensweise.