285 Vgl. GÜNTER HEINE, Quasi-Strafrecht und Verantwortlichkeit von Unternehmen im Kartellrecht der Europäischen Gemeinschaften und der Schweiz, ZStrR 2007, 121, der für die Begründung des Vorsatzes darauf abstellt, ob das Wissen und die Information beim Unternehmen vorhanden ist.