Im sogenannten Rolling Sto- nes-Fall, wurden zwei Täter der fahrlässigen Tötung verurteilt, weil sie schwere Steine einen Abhang zur Töss herunterrollten, und ein Stein einen Fischer tödlich traf. Die Kausalität des Tatbeitrages beider Täter wurde bejaht, obwohl nur einer der beiden Steine den Fischer tötete.290 Im Gelfinger Raser-Urteil wurden zwei Automobilisten, die sich innerorts ein Autorennen geliefert hatten wegen eventualvorsätzlicher Tötung als Mittäter verurteilt. Zwar war nur ein Autofahrer mit dem Opfer tödlich kollidiert, doch der andere habe den Unfall mit tödlichen Folgen mitverursacht und in Kauf genommen.291