255. Ein Vergleich mit der strafrechtlichen Kasuistik zeigt, dass die Teilnehmer am Informationsaustausch ohne weiteres als Mittäter qualifiziert werden könnten. So wurde im sogenannten Skinheadfall eine Gruppe von Rechtsradikalen zu mittäterschaftlicher versuchter Tötung verurteilt, die zusammen zwei Personen zusammengeschlagen hatten. Dies obwohl die einzelnen Tatbeiträge nicht individualisiert werden konnten.289 Im sogenannten Rolling Sto- nes-Fall, wurden zwei Täter der fahrlässigen Tötung verurteilt, weil sie schwere Steine einen Abhang zur Töss herunterrollten, und ein Stein einen Fischer tödlich traf.