Aufgrund dessen wurde der Wettbewerbsverstoss im festgestellten Ausmass überhaupt erst möglich. Von durchschnittlich informierten Unternehmern kann zudem das Wissen vorausgesetzt werden, dass die Weitergabe von marktsensiblen Informationen an ihre Konkurrenten kartellrechtswidrige Auswirkungen zeitigen könnte.285 Indem sie die Informationen trotz dieses Wissen weitergeben, nehmen sie eine Wettbewerbsbeschränkung auch in Kauf.286 Dass die Mitglieder auf kartellrechtlich relevante Sachverhalte sensibilisiert waren, zeigt sich daran, dass solche Sachverhalte beispielsweise an den ASCOPA-Generalversammlungen 2004 und 2005 besprochen wurden.