Diese Vorbringen sind aus denselben Gründen irrelevant. Die dargelegte erhebliche Wettbewerbsbeschränkung braucht nicht noch durch zusätzliche kollusionsfördernde Elemente untermauert zu werden, auch nicht in Form von möglichen Sanktionsmechanismen.280 247. Deurocos, Tanner und Richemont geben an, nicht im Komitee vertreten gewesen zu sein und wenn überhaupt, so doch nur rudimentär über die Diskussionen im Komitee informiert gewesen zu sein. Deurocos und Tanner meinen zudem, sie hätten sich auf die Aus-