Die gegenteilige Auffassung, wonach der Informationsaustausch darauf ausgerichtet gewesen sei, den Wettbewerb zu fördern, ist unglaubwürdig. So wäre es, um es in den Worten des deutschen Kammergerichts auszudrücken, „völlig unverständlich, dass die Betroffenen […] ein derartiges Verfahren durchführen, also Mühe und Kosten lediglich dafür einsetzten, um den gegenseitigen Wettbewerb zu verschärfen.“277