Von Interesse waren daher die Kosten dieser Werbeanstrengungen, welche die Parteien einander mit dem Austausch offenlegten (A.3.4.2). Schliesslich ermöglichte der Preislistenaustausch den Parteien, die Preispolitik ihrer Konkurrenten zu verfolgen und ihr Verhalten nach Bedarf anzupassen (vgl. A.3.2.6). Diese Anpassung konnte darin bestehen, dass der tolerierbare Umfang und der Zeitpunkt allfälliger Preiserhöhungen relativ genau abgeschätzt werden konnte. 240. Im Unterschied zu einem zulässigen Parallelverhalten, bei dem ein Marktteilnehmer den Markt beobachtet, wurden Informationen ausgetauscht, die normalerweise im Markt nicht zur Verfügung stehen.