A.3.6 Zusammenfassende Betrachtung des Nutzens des Informationsaustausches 239. Aufgrund der vorliegenden Beweismittel steht fest, dass der Informationsaustausch es den Parteien ermöglichte, den Wettbewerb untereinander einzuschränken. Denn der Erfolg einer Marke bzw. eines Produktes war aus den ausgetauschten Umsätzen ersichtlich (A.3.3.5). Die für diesen Erfolg ausschlaggebenden Werbemassnahmen kannten die Parteien durch ihre Marktbeobachtungen (Kinowerbung, Plakate, Fernsehen etc.). Von Interesse waren daher die Kosten dieser Werbeanstrengungen, welche die Parteien einander mit dem Austausch offenlegten (A.3.4.2).