237. Insbesondere die AGB-Klausel über Rücksendungen, welche die Zeitspanne formuliert, während der Waren an den Lieferanten zurückgesandt werden können, und wie hoch die prozentualen Abzüge ausgestaltet sind, überliesse den verschiedenen Unternehmen Gestaltungsspielraum, um einander zu konkurrieren. Mit der erfolgten Anpassung wurde das Gegenteil erreicht. 238. Im Vergleich zum übrigen Informationsaustausch fällt die erfolgte teilweise Angleichung der AGB nicht sehr stark ins Gewicht. Dennoch illustriert auch dieser Sachverhaltsabschnitt, dass es den ASCOPA-Mitgliedern nicht daran lag, den Wettbewerb untereinander zu intensivieren, wie dies zum Teil von den Parteien behauptet wird.