A.3.5.3 Nutzen des Austausches und der Anpassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen 236. Wie aus der oben stehenden Darstellung folgt (Rz 232), wurden die allgemeinen Geschäftsbedingungen zwar nicht voll aneinander angepasst, hingegen kam es zu einer Angleichung der AGBs der Parteien in verschiedenen Punkten.276 Anhand der ausgetauschten Preislisten konnten die Parteien überprüfen, ob sich ihre Konkurrenten an die AGB hielten oder sich daran orientierten.