22/2009/02903/COO.2101.111.5.159965 60 bereits ausgeführt, sollten sich die ASCOPA-Mitglieder zudem gegebenenfalls hinter den AGB „verschanzen“ können.275 235. Vor diesem Hintergrund kann davon ausgegangen werden, dass durch die einheitliche Ausgestaltung der Geschäftsbedingungen der ASCOPA-Mitglieder der Wettbewerb in Bezug auf die AGB zumindest eingeschränkt werden sollte.