A.3.5.1 Gegenstand des Austausches 226. Zwischen 2002 und 2007249 gab ASCOPA einmal im Jahr Empfehlungen über „allgemeine Verkaufsbedingungen“ heraus. Wie aus dem Protokoll der Generalversammlung vom 9. Mai 2001 hervorgeht, wurde ein Entschluss gefasst gemeinsame allgemeine Geschäftsbedingungen festzulegen. Die AGB wurden daher zwar als Empfehlungen deklariert, basierten aber auf einem Beschluss des obersten Verbandsorganes und wurden von den Mitgliedern teilweise eingehalten (s.u. Tabelle Rz 232):250 227.