(v) Fazit 224. Durch den Austausch der Werbeausgaben legten die Parteien einander ihre Werbestrategie offen. Die Machart und der Inhalt der Werbung waren offensichtlich, es reichte somit die dafür aufgewendeten Ausgaben offenzulegen. Eine solche Vorgehensweise geht über ein normales Benchmarking hinaus, bei dem sich Unternehmen letztlich ihre Informationen selbständig besorgen müssen und ihre Einschätzungen nicht durch Angaben der Konkurrenten verifizieren können, die in der Regel Geschäftsgeheimnisse darstellen. Dies gilt umso mehr für die vorliegenden Märkten, in denen die Produktwerbung eine zentrale Rolle spielt.