(iv) Weitere Parteivorbringen 222. Die Einwände der Parteien, die Werbekosten hätten die Rabatte nicht berücksichtigt und seien zu ungenau gewesen, vermögen die WEKO nicht zu überzeugen. Einerseits steht fest, dass teilweise gar Nettoausgaben ausgetauscht wurden, das bedeutet, dass die Rabatte schon abgezogen waren. Zudem sind die Höhe der Rabatte bekannt und hängen von der Höhe der Investition ab. Es war also ein Leichtes die ungefähren Nettoangaben zu berechnen. Da es keine Alternativquellen gab für die ausgetauschten Werbekosten, steht auch fest, dass diese Angaben die genausten darstellten, die erhältlichen waren.