22/2009/02903/COO.2101.111.5.159965 48 quêtes semestrielles“), für welche sie pro Jahr ein Minimum von CHF 50 000.– an Werbekosten aufgewendet hatten. Die Kosten waren in tausend Franken anzugeben und zwar brutto, d.h. vor Abzug allfälliger Rabatte und der MWST. Zur Kolonne „Treatment“ präzisierte das Schreiben, diese umfasse die Produkte Gesichts- und Körperpflege. Ausserdem enthielt es Erklärungen zu den einzelnen Werbekanälen, damit die Parteien wussten, welche Kosten in die Tabelle einzufügen waren: