164. Dem ist vorab zu entgegnen, dass es keine Angaben gibt, welche ein absolut exaktes Abbild des Marktes erlauben. Fest steht, dass die Umsatzangaben genügend detailliert und genau waren, um diese während Jahrzehnten auszutauschen, was den Wert dieser Daten dokumentiert. 165. Die Ungenauigkeiten, welche sich daraus ergeben können, dass ein Teil der an den Handel gelieferten Waren als Vorrat gelagert wird, sind unbedeutend. Erstens wird der Umfang der Lagerbestände dadurch beschränkt, dass Kosmetikprodukte ein Verfallsdatum aufweisen. Zweitens konnten die Parteien davon ausgehen, dass die Retailer die eingekaufte Ware jeweils weiterverkaufen (vgl. Rz 156).