22/2009/02903/COO.2101.111.5.159965 40 Zur Berechnung der Marktanteile 146. Die Vorbringen von Doyat Diffusion und Richemont, wonach dem Austausch der Umsatzinformationen kein Nutzen zukamen, stehen im Widerspruch zum Umstand, dass beide Unternehmen mindestens in der Periode zwischen 2004 und 2008 ihre Umsatzinformationen für jeden Monat geliefert haben und zu den Parteivorgaben, wonach die Umsatzinformationen zur Marktanteilsberechnung herangezogen wurden. In der Folge wird vorerst geprüft, ob die Berechnung der Marktanteile möglich und von Nutzen war.