140. Die Parteien brachten in diesem Zusammenhang vor, dass CHF 200.– pro Marke ein zu geringer Betrag sei, um das Abweichen von einer allfälligen Kollusion zu sanktionieren. Es dürfte im vorliegenden Zusammenhang zutreffen, dass der relativ geringe Betrag von CHF 200.– keine Sanktionierung im genannten Sinne darstellt. Hingegen ist zu bedenken, dass Unternehmen wie Beauté Prestige, Bergerat, Clarins, Coty, Deurocos, L’Oréal, P&G, Puig und Tanner mit mindestens sechs verschiedenen Marken am Informationsaustausch teilnahmen (vgl. Tabelle Rz 126).