Einerseits wurden Unternehmen, welche ihre Daten nicht oder nicht rechtzeitig lieferten, mit dem Ausschluss vom Informationsaustausch bedroht.160 Andererseits sollten säumige Unternehmen mit einer „Busse“ von CHF 200.– pro Marke belegt werden.161 Wie aufgezeigt (vgl. Tabelle Rz 120), lieferten die Parteien, soweit sie auf dem relevanten Markt tätig waren, die Umsatzinformationen lückenlos. Daraus kann geschlossen werden, dass diese Massnahmen zur gewünschten Disziplin führten.