114. Gemäss Angaben der beiden Selbstanzeigerinnen und den eingereichten Beweismitteln wurden die Umsatzinformationen monatlich (vgl. A.3.3.1), vierteljährlich (vgl. A.3.3.2) und jährlich (vgl. A.3.3.3) in vom Verband vorgegebener Weise ausgetauscht.123 115. ASCOPA forderte dabei die Mitglieder zur Beantwortung der entsprechenden Fragebogen auf.124 ASCOPA bearbeitete diese Daten nicht weiter, stellte diese jedoch zusammen und machte sie sämtlichen Mitgliedern zugänglich. Zu Beginn wurden die Zahlen mittels eines auszufüllenden Formulars in Papierform an die ASCOPA zurückgesandt.125