110. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der Austausch der Preislisten geeignet war, die Preispolitik der beteiligten Unternehmen zu beeinflussen. Er ermöglichte den Parteien, das Preisverhalten ihrer Wettbewerber nachzuvollziehen und ihre eigenen Bruttopreise den Konkurrenten anzupassen. Sie konnten dem beklagten Preiszerfall auf Nettopreisebene durch eine entsprechende Bruttopreissetzung begegnen. Die Möglichkeit, den Wettbewerb einzuschränken bestand unabhängig davon, ob die Parteien dies tatsächlich beabsichtigten.