Je nach Marktstärke seiner Konkurrenten konnte er einschätzen, ob die Marge allenfalls etwas höher oder tiefer ausfallen würde. Die Bruttopreislisten konnten von den Parteien herangezogen werden, um abzuklären, ob diese Einschätzungen realistisch waren. Zudem konnten die Parteien zur Berechnung der Sell-in-Preise die Koeffizienten heranziehen, mit denen die vereinbarten Verkaufspreise multipliziert wurden (vgl. Rz 107). Die ungefähre Kenntnis der Rabattstrukturen der Konkurrenz erlaubte es dem Informationsempfänger, mit diesen zusätzlichen Kenntnissen in die Verhandlungen mit den Händlern zu treten und sich dem Konkurrenten gegebenenfalls anzupassen.