91. Dieser Schluss findet sich durch die Angabe einer Selbstanzeigerin bestätigt, wonach bei einer Produktneulancierung ein Konkurrenzprodukt als Vergleichsmarke herangezogen worden sei. Anhand der ausgetauschten Preislisten im Rahmen von ASCOPA habe analysiert werden können, in welchem Preissegment das Vergleichsprodukt angesiedelt war.107 92. Der Austausch der Bruttopreislisten ermöglichte es den Parteien sämtliche Produktpreise – also auch die Preise von Pflege- und Make-up-Produkten – miteinander zu vergleichen. Die Vergleichsbasis war also wesentlich breiter, als bei den erwähnten Vergleichslisten der Bruttopreise (A.3.2.1).